Poller-Datenschutzerklärung

Auf dieser Seite finden Sie die Poller-Datenschutzerklärung

1: Verantwortliche Stelle im Sinne des Datenschutzes

Verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung durch die Kennzeichenkamera sowie die Kollisionsaufzeichnungskamera ist die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) der Freie und Hansestadt Hamburg (FHH), Alter Steinweg 4, 20459 Hamburg.

Für die technische Umsetzung wurde als Realisierungsträgerin die Hamburg Verkehrsanlagen GmbH (HHVA), Am Neumarkt 44, 22041 Hamburg durch die verantwortliche Stelle ernannt.

 

2: Zweck

A: Kennzeichenkamera

Mit der Kamera werden Kennzeichen erfasst, um über einen Abgleich mit gespeicherten Informationen die bestehende Berechtigung für eine Durchfahrt für das erfasste Kennzeichen prüfen zu können.

Zu diesem Zweck wird das erfasste Kennzeichen unmittelbar nach einer Erfassung über die Kamera in einen HASH-Wert umgewandelt und damit pseudonymisiert. Dieser HASH-Wert wird mit den HASH-Werten abgeglichen, für die eine Berechtigung besteht.

B: Kollisionsaufzeichnungskamera

Mit der Kamera wird das Fahrzeug während der Überquerung des Pollers erfasst. Zeitlich beschränkt wird die Aufzeichnung auf den Zeitpunkt des Beginns der Überquerung und das Erreichen des Pollers beim Hochfahren in die Endlage.

 

3: Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung des Kennzeichens sowie die Aufzeichnung über die Kollisionsaufzeichnungskamera ist Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO („Berechtigtes Interesse“).

Das berechtigte Interesse folgt aus der Kontrolle von Berechtigungen für die Einfahrt in eine verkehrsberuhigte Straße sowie die Überwachung bzw. Information über mögliche Unfälle, um erforderliche Maßnahmen einleiten zu können.

Ein Widerspruch ist nicht mehr möglich, sobald eine Überquerung des Pollers begonnen wurde und der Poller beginnt sich abzusenken.

 

4: Speicherdauer

A: Kennzeichenkamera

Das Kennzeichen als Datum wird unmittelbar nach Erhebung durch die Kamera pseudonymisiert.

B: Kollisionsaufzeichnungskamera

Die Aufzeichnung wird unmittelbar, nachdem der Poller seine Endlage erreicht, gelöscht. Im Fall eines Unfalls wird die Aufzeichnung für die Bearbeitung maximal 14 Tage gespeichert. Eine Weitergabe erfolgt nur unter Beachtung gesetzlicher Vorgaben.

 

5: Ihre Rechte

Für die Ausführungen zu Ihren Rechten nach Art. 15 ff. DSGVO wird auf die Ausführungen unter https://www.hhva.de/datenschutz der Realisierungsträgerin HHVA verwiesen.

 

6: Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten der Realisierungsträgerin HHVA

Telefon: +49 40 49202 8343

E-Mail: datenschutz@hhva.de